Eine solche Kontrolle ist dara
uf beschränkt, dass überprüft wird, ob ein nach Maßgabe des Teils A des ISPS-Codes ausgestelltes und noch gültiges internationales Zeugnis über die Gefahrenabwehr an Bord eines Schiffes oder ein vorläufiges internationales Zeugnis über die Gefahrenabwehr an Bord eines Schiffes mitgeführt
wird; diese Zeugnisse sind, wenn sie gültig sind, anzuerkennen, sofern nicht ein trif
tiger Grund für die Annahme besteht, dass das Schiff nicht den Vorschriften dieses Kapitels o
...[+++]der des Teils A des ISPS-Codes entspricht.