In der Erwägung, dass der Antrag bezüglich dieser Genehmigung bei der Gemeindeverwaltung von Durbuy am 28. Oktober 2014, d. h. während des Zeitraums, in dem die vorliegende Sektorenplanrevision der öffentlichen Untersuchung unterlag, eingereicht wurde; dass es sich daraus ergibt, dass bestimmte Überlegungen des Gemeinderats von Durbuy und der OGD3 in i
hren Stellungnahmen anlässlich der vorliegenden Revision des Sektorenplans eher dem Genehmigungsverfahren zuzuordnen sind; dass daher darauf eingegangen sein wird, wenn es darum gehen wird, die besagte bzw. zukünftigen Genehmigungen, die zum Betrieb des Steinbruchs und dessen Nebenanlage
...[+++]n ausgestellt werden könnten, zu begründen;