Die in § 2 angeführte Probenahme wird vo
n einer natürlichen Person durchgeführt, die eine Lizenz besitzt, die ihr von der nach den Bestimmungen des vorliegenden Erlasses zugelassenen interprofessionellen Einrichtung,
die für das Gebiet zuständig ist, auf dem sich die Milchproduktionseinheit, auf der die gelieferte Milch erzeugt wird, befindet, erteilt worden ist, es sei denn, der zugelassene Kä
ufer erfüllt die in Anlage 1, Punkt C festgele ...[+++]gten Bedingungen, um als kleiner Käufer anerkannt zu werden" .