Der Ordonnanzgeber konnte na
ch Abschluss dieser Anhörungen schlussfolgern, dass keine unangefochtenen Studien bestehen, die das Auftre
ten von ernsthaften oder unwiderruflichen gesundheitlichen Schäden bei den Leistungsdichten der in Rede stehenden nichtionisierenden Strahlungen beweisen, die niedriger sind als diejenigen, die durch die « International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) » (Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic, and electromagnetic fields (up to 300 GHz), 1998, [http
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