1. Die "Erklärung der Konformität mit der Bauart auf
der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle" ist der Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem der Herst
eller die in diesem Anhang genannten Verpflichtungen erfüllt sowie sicherstellt und erklärt, dass die betreffenden Messgeräte der in der EG-Baumust
erprüfbescheinigung beschriebenen Bauart entsprechen und die entsprechenden Anforderungen dieser Richtlinie erfülle
...[+++]n.