22. stellt fest, dass der Bürgerbeauftragte 2010 einen Sonderbericht vorlegte, weil die Kommission die Freigabe von Dokumenten und die Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten im Geiste völliger Tra
nsparenz verweigert hatte; erinnert daran, dass der Bericht des Petitionsausschusses über den Sonderbericht vom Parlament am
25. November 2010 angenommen wurde; erinnert daran, dass die Kommission in der angenommenen Entschließung aufgefordert wurde, sich gegenüber dem Europäischen Parlament zu verpflichten, ihrer Pflicht zur loyalen Zu
...[+++]sammenarbeit mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten nachzukommen;