5. hält es für entscheidend, dass die neue türkische Verfassung die Menschenrechte und die Grundfreiheiten uneingeschränkt schützt und die Gewaltenteilung und die demokratischen und säk
ularen Merkmale des türkischen Staates gewährleistet; erklärt sich in diesem Zusammenhang beunruhigt über den Widerstand der Regierungspartei AKP gegen die Aufnahme einer verfassungsrechtlichen Bestimmung, wonach der Übertritt zu einer anderen Religion ausdrücklich nicht länger strafbar ist, sowie über die Entscheidung der AKP-Regierung, in der Verfassung das traditionelle Kopftuchverbot an türkischen Universitäten und Hochschulen aufzuheben; weist darau
...[+++]f hin, dass die Religionsfreiheit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zwar ohne Vorbehalt gilt, dass jedoch die Ausübung der Religion eine private Angelegenheit ist, die die auch im Privaten stattzufinden hat; befürchtet, dass die Abschaffung dieses Verbots ein wichtiger Schritt hin zu einer weiteren Islamisierung der Türkei ist; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Armee sich weiter als Hüterin des säkularen türkischen Staates aufspielt;