Im Übrigen, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit und N
ichtdiskriminierung angeführt wird, in Verbindung mit einem anderem Grundrecht, das durch die Verfassung oder durch eine Bestimmung des internationalen Rechts gewährleistet
wird, oder sich aus einem allgemeinen Rech
tsgrundsatz ergibt, muss die Kategorie von Personen, für die gegen dieses Grundrecht verstoßen
wird, mit der Kategorie von Personen verglichen werden, für die dieses Grundrecht gewährleistet
wird ...[+++].