Die zuständigen Behörden könn
en die Übermittlung angeforderter Informationen verweigern, wenn die Weitergabe der Informationen die Souveränität, die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung des Staates, von dem die Inform
ationen angefordert werden, beeinträchtigen könnte; wenn von den Behörden des Staates, von dem die Informationen angefordert werden, aufgrund derselben Tatbestände und gegen dieselben Personen bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet worden ist; oder wenn gegen die genannten Personen aufgrund derselben Tatbest
...[+++]ände bereits eine abschließende Entscheidung zuständiger Stellen dieses Staates ergangen ist.