Im vorliegenden Fall ist den Akten zu entnehmen, dass d
er Kläger auf seine Anfrage hin am 10. Februar 2011 s
eine unkorrigierte, bei der Fallstudie erstellte Kopie und
eine Kopie des Sprachtests sowie den für diesen Test verwendeten Bewertungsbogen erhalten hat. Außerdem wurde ihm mit der angefochtenen Entscheidung mitgeteilt, dass die Entscheidung des Prüfungsausschusses, mit der dieser die Nichtzulassungsentscheidung bestätigt hat, damit begründet worden war, dass er
eine Gesamtpunktzahl erreicht hatte, die unte
...[+++]r der niedrigsten Gesamtpunktzahl der Bewerber lag, die in die Reserveliste aufgenommen wurden.