(5) Anders als bei neueren Verordnungen, mit denen andere Agenturen errichtet wurden, wie insbesondere die Europäische Chemikalienagentur, die Europäische Arzneimittel-Agentur und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, wird in Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 401/
2009 auch nicht die Anforderung festgelegt, dass die Kommission den Bewerber für die Stelle des Exekutivdirektors der Europäi
schen Umweltagentur nach einem Aufruf zur Interessenbekundung auswählt, der im Amtsblatt der Eu
...[+++]ropäischen Union und in anderen Zeitschriften bzw. im Internet veröffentlicht wurde.