Um dem Ansatz der Richtlinie 2013/36/EU zu folgen, sollten in der vorliegenden Verordnung Standards für die Methode zur Bewertung systemrelevanter, weltweit tätiger
Banken und für die Anforderung einer höheren Verlustausgleichsfähigkeit des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht berücksichtigt werden, die sich auf das Rahmenwerk für systemrelevante, weltweit tätige Finanzinstitute stützen, das vom Rat für Finanzstabilität (FSB) im Anschluss an den Bericht „Reducing the moral hazard posed by systemically important financial institutions — FSB Recommendations and Time Lines“ (Verringerung des von systemrelevanten Finanzinstituten ausgehende
...[+++]n Moral Hazard — Empfehlungen des FSB und Fristen) erstellt wurde.