21. weist darauf hin, dass die Streitigkeiten betreffend Icesave noch nicht beigelegt sind; betont, dass die Icesave-Problematik außerhalb der Beitrittsverhandlungen gelöst werden muss und nicht zu einem Hindernis in Islands Beitrittprozess werden darf; nimmt den Beschluss der EFTA-Überwachungsbehörde, die Rechtssache „Icesave“ an das Gericht des EWR zu verweisen, und das Urteil des isländischen Obersten Gerichtshofs, mit dem das Notstandsgesetz vom 6. Oktober 2008 bestätigt wurde, zur Kenntnis; würdigt, dass sich die isländischen Staatsorgane kontinuierlich für die Beilegung dieser Streitigkeiten einsetzen, und begrüßt die ersten Teilzahlungen an vorrangige Gläubiger im Zusammenhang mit der Abwicklung der Landsbanki Íslands hf, bei den
...[+++]en es sich Schätzungen zufolge um nahezu ein Drittel der anerkannten vorrangigen Ansprüche handelt;