Zugleich wird in den Vorschlägen deutlich gemacht, dass der zeitlich befristete ,Ausstieg‘ aus der Regelung der einheitlichen Betriebsprämie, der für die derzeitigen Mitgliedstaaten bis Ende 2006 gilt, für die neuen Mitgliedstaaten nicht zur An
wendung kommt; mit anderen Worten: die neuen Mitgliedstaaten werden nicht die Möglichkeit haben, vor 2007 von der einheitlichen Flächenzahlung zur klassischen Direktzahlungsregelung ,zurückzukehren‘; sie können nur ,fortschreiten‘, indem sie die Regelung der einheitli
chen Betriebsprämie einführen ...[+++].