Beauftragt eine Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung eine
oder mehrere andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung
vertraglich mit der Erteilung von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung ihres Musikrepertoires, sollte sie dies nicht daran hindern, für das Gebiet des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig ist, weiterhin Nutzungsrechte an ihrem eigenen Repe
rtoire und an jedem anderen Repertoire, das sie für dieses Gebiet repräsentiert, zu erteil
...[+++]en.