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olgende Faktoren müssen bei der Bewertung der Schwere des Verschuldens eines
Sportlers oder der anderen Person z. B. berücksichtigt werden: die Erfahrung des Sportlers
oder einer anderen Person, die Frage, ob der Sportler
oder die andere Person minderjährig ist, besondere Erwägungen wie eine Behinderung, das Risiko, das ein Sportler hätte erkennen müssen, sowie die von dem Sportler ausgeübte Sorgfalt, die Recherchen und die Vorsichtsmaßnahmen des Sportlers in Bezug auf das Risiko, das hätte e
...[+++]rkannt werden müssen.