In Bezug auf die Gültigkeitsda
uer eines von einem anderen Mitgliedstaat ausges
tellten Führerscheins in den Niederlanden gelangt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die für
deren Berechnung und damit zur Feststellung des Datums, von dem an die Inhaber den Anforderungen gemäß den nationalen Besti
mmungen des Aufnahmemitgliedstaats entsprechen müssten, gewählte Methode, wonach die Gültigkeit ab dem Tag der Ausste
...[+++]llung des betreffenden Führerscheins läuft, nicht als Verstoß gegen den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen angesehen werden könne.