E. in der Erwägung, dass alle Staaten gemäß den Normen des internationalen Recht
s dazu verpflichtet sind, alle ihre Bürger und alle anderen ihren jeweiligen Rechtssystemen unterworfenen Personen wirksam zu schützen; in der Erwägun
g, dass aus einigen Regionen der Welt über die Verfolgung von Menschen und ihren Familien, Gemeinschaften sowie Kultstätten und Einrichtungen aufgrund ihrer jeweiligen Religionszugehörigkeit, ihrer Überze
...[+++]ugungen oder der legitimen öffentlichen Ausübung ihrer Religion oder Darlegung ihrer Weltanschauung berichtet wird; in der Erwägung, dass Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung nach wie vor überall auf der Welt – auch in Europa und in seiner Nachbarschaft – anzutreffen ist und dass Personen, die bestimmten Religionsgemeinschaften, auch religiösen Minderheiten, bzw. keiner Religion angehören, noch in vielen Ländern weiterhin ihre Menschenrechte verweigert werden und sie aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer Weltanschauung immer wieder diskriminiert, verhaftet, verurteilt und in vielen Ländern vereinzelt sogar hingerichtet werden;