Der Hersteller muss nachweisen, dass die Verwendung von Sensoren gemäß Absat
z 6.1 oder etwaiger anderer Sensoren im Fahrzeug dazu führt, dass sich das in Ab
satz 3 beschriebene Warnsystem aktiviert, dass ein entsprechender Warnhinweis angezeigt wird (z. B. ‚zu hohe Emissionen — Harnstoff prüfen‘, ‚zu hohe Emissionen — AdBlue prüfen‘
oder ‚zu hohe Emissionen — Reagens prüfen‘) und sich das in Absatz 8.3 beschriebene Aufforderungssystem für den Fahrer aktiviert, wenn die in Absatz 4.2, 5.4
oder ...[+++] 5.5 beschriebenen Situationen eintreten.