In der Erwägung, dass in ihrem Gutachten vom 29. Mai 2007 die Generaldirektion der Naturschätze und der Umwelt des Ministeriums der Wallonischen Region erachtet, was den Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft, dass kein Bestandteil des Vorentwurfs zur Revision des Sektorenplans Nivelles von vornherein von der Einschätzung der Auswirkungen hinsichtlich der europäischen Richtlinien 2001/42/EG (Pläne und Programme) und 92/423/EWG (Lebensrä
ume) ausgeschlossen werden darf, und dass der Erlass der Wallonischen Regierung vom 19. April 2007 keinen Grund gibt, aus welchem einige Bestandteile
des Projekts nicht ...[+++] analysiert werden sollten, die Wichtigkeit
nicht genug betont, den Plan mit anderen relevanten Programmen zu verbinden, dass die Phase I der Studie die " Billigung" oder " Begründung" des Vorentwurfs
nicht zum Gegenstand haben sollte, und dass der Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung anders strukturiert sein sollte;