Daraus lässt sich die Schlu
ssfolgerung ziehen, dass die Verfassung trotz einiger Aspekte, bei denen die Wirksamkeit der geplanten Änderun
gen nicht im Voraus beurteilt werden kann, zu einer Verdeutlichung und einer Verstärkun
g der Tätigkeit der Organe führt, wobei gleichzeitig die „Gemeinschaftsmethode“ und das institutionelle Gleichgewicht gewahrt
werden, was es der Union ermöglichen wird,
...[+++]die neue Situation nach der Erweiterung zu meistern und sich auf internationaler Ebene zu behaupten.