Einem Bewerber, der Diensttage in einem anderen Amt der betreffenden Kategorie geleistet hat, für das er den erforderlichen Befähigungsnachweis, einen der für ausreichend erachteten Befähigungsnachweise der Gruppe A oder einen Befähigungsnachweis besitzt, de
r ihm unbefristeten Zugang zu diesem Amt als definitiv eingestelltes Personalmitglied verschafft, werden diese Diensttage den in Absatz 1 Nummer 3 erwähnten Tagen, die zur Ermittlung des Vorrangs berücksichtigt werden, hinzugerechnet, vorausgesetzt, er weist mindestens 360 Diensttage in dem Amt auf, für das er
den Vorrang geltend machen ...[+++] möchte.