« 3° werden die Inhaber des Zeugnisses, das bestätigt, dass sie eine Prü
fung im Bereich der allgemeinen Bildung für den Aufstieg in die Stufe 1 bestanden haben, einschliesslich derjenigen, die dieses Zeugnis später erhalten we
rden (infolge einer Prüfung, für die der Aufruf an die Bewerber veröffentlicht worden ist und die jedoch noch nicht abgeschlossen ist), von der im vorliegenden Erlass vorgesehenen allgemeinen Zeugnis für den Aufs
tieg in die Stufe 1 befreit; ...[+++]