Schlussendlich wurde das Ergebnis all dieser Verhandlungen – nämlich der Entwurf einer europäischen Verfassung – weitgehend als
positiv bezeichnet: allgemeine Grundsätze wurden bestätigt und teilweise verstärkt; die Mehrheitsabstimmung in einer Union von bald 25 Mitgliedstaaten wurde für interne Beschlüsse des Rates über kulturelle Angelegenheiten angenommen; der Grundsatz der Einstimmigkeit wurde für En
tscheidungen in den eher externen Bereichen – wie beispielsweise Handelsabkommen im kulturellen Sektor oder im
...[+++] audiovisuellen Bereich – beibehalten.