Die Rechtsgrundlage, die Form und der Inhalt des Vorschlags sollten der Möglichkeit einer gleichberec
htigten Beteiligung aller Mitgliedstaaten am einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus Rechnung tragen, und zwar in einer Form, die die gleichberechti
gte Beteiligung der Mitgliedstaaten, die teilnehmen und deren Währung nicht der Euro ist, am Beschlu
ssfassungsverfahren gewährleistet und eine symmetrische Beziehung zwischen akz
...[+++]eptierten Pflichten und den Auswirkungen auf die Beschlussfassung sicherstellt.