9. Einbau jeglicher anderer Ausrüstung oder jeglichen anderen Systems, die bzw. das eine Verbesserung der Energieeffizienz bezweckt, unter Ausschluss von Systemen, die erneuerbare Energiequellen nutzen,
die nicht unter dem oben erwähnten Punkt 1 angeführt werden, und besonders leistungsfähig ist, d.h. jegliche Ausrüstung oder jegliches System, die bzw. das einerseits eine überdurchschnittliche Energieeffizienz entwickelt und andere
rseits eine auf den Grundsätzen der rationellen Energieverwendung beruhende Lösung f
...[+++]ür die verschiedenen Nutzung des betroffenen Gebäudes bildet.