Wir haben ja in der Europäische
n Union bzw. in den Mitgliedstaaten über die Umsetzung entsprechender Richtlinien eine lange Debatte geführt. Dabei war die Vorgabe au
ch, dass wir das in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen. Das ist die Grundlage, und wie bei allen anderen Rechtsvorschriften, wo es ein europäisches Recht gibt, haben die Bürgerinnen und Bürger, die sich betroffen fühlen oder die glauben, diskriminiert zu sein, die Möglichkeit, entsprechend vorzugehen, und zwa
r bis hin zur Klage ...[+++]beim Europäischen Gerichtshof.