fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über konsularische B
eziehungen von 1963 systematisch umzusetzen und sicherzustellen, dass die Botschaften oder konsularischen Vertretungen von Beginn des Fürso
rgeverfahrens an in allen Fällen, die deren Staatsangehörige betreffen, ordnungsgemäß informiert werden, und dass sie umfassenden Zugang zu allen einschlägigen Dokumenten haben; schlägt vor, dass die konsularischen Behörden die Möglichkeit haben sollten, jeder Phase des Verfahrens b
...[+++]eizuwohnen.