in der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmer wie zum Beispiel Hausangestell
te einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt sein können und besonders anfällig für geschlechtsspezifische Ausprägungen von Gewalt und Diskriminierung si
nd, weil sie häufig unter schlechten und irregulären Bedingungen arbeiten; in der Erwägung, dass konkrete Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Misshandlung, die unregelmäßige Bezahlung, die ungerechtfertigte Entlassung, den sexuellen Missbrauch dieser Beschäftigen und Gewaltakte gegen sie zu verhinde
...[+++]rn.