„Kronzeugenerklärun
g“ eine freiwillige mündliche oder schriftliche Darlegung seitens
oder im Namen eines Unternehmens
oder einer natürlichen Person gegenüber einer Wettbewerbsbehörde, in der das Unternehmen
oder die natürliche Person seine bzw. ihre Kenntnis von einem Kartell und seine bzw. ihre Beteiligung daran darlegt und die eigens zu dem Zweck formuliert wurde, im Rahmen eines Kronzeugenprogramms bei der Wettbewerbsbehörde den Erlass
oder eine Ermäßigung der Geldbuße zu erwirken,
oder eine Aufzeichnung dieser
...[+++] Darlegung; dies umfasst nicht bereits vorhandene Informationen.