Die Kommission bemerkt jedoch selbst in diesem Schreiben, dass die Mehrzahl
der geplanten oder empfohlenen Verbesserungen sehr wahrscheinlich zu Situationen gehören, in denen die Mitgliedstaaten, auf der Grundlag
e einer Prüfung von Fall zu Fall oder auf der Grundlage von durch den Mitgliedstaat festgelegten Schwellen oder Kriterien, bestimmen müssen, ob das Vorhaben einer Bewertung aufgrund der erheblichen Auswirkungen, die es auf die Umwelt hab
en kann, unterzogen werden muss. ...[+++]