Die Merkmale des landwirtschaftlichen Äthylalkohols sind in Anhang I der Verordnungen (EWG) Nr. 1576/89 und (EWG) Nr. 1601/91 beschrieben. Sie entsprechen den Bestandteilen, aus denen sich neutraler Alkohol gemäß der Definition zusammensetzt, die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2046/89 des Rates vom 19. Juni 1989 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Destillation von Wein und Nebenerzeugnissen der Weinbereitung (3) enthalten ist. Die im Weinsektor zum Nac
hweis von neutralem Alkohol anzuwendenden gemeinschaftlichen, in der Verordnung (EWG) Nr. 1238/92 der Kommission (4) genannten Analysemethoden sollten deshalb auch zur Anwendu
...[+++]ng der Verordnungen (EWG) Nr. 1576/89 und (EWG) Nr. 1601/91 als solche anerkannt werden.