[5] Das Seearbeitsübereinkommen 2006 bildet die „vierte Säule“ der internationalen Regelungen zur Gewährleistung hoher Qualitätsno
rmen im Seeverkehr, indem es die grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ergänzt. Mit d
iesem Übereinkommen werden alle bestehenden internationalen Rechtsvorschriften (68 Instrumente), ausgenommen das Übereinkommen über Ausweise für Seeleute (Nr. 185) und das Übereinkommen über die Altersrenten der Schiffsleute (Nr. 71),
zusammengefasst und ...[+++]aktualisiert.