Im
Einklang mit der im Aktionsplan Staatliche Beihilfen (6) aus dem Jahr 2005 vorgesehenen Abwägungsp
rüfung soll mit der Beihilfenkontrolle im Rahmen der Durchführung des EU ETS insbesondere gewährleist
et werden, dass die staatlichen Beihilfemaßnahmen zu einer größeren Reduzierung der Treibhausgasemissionen führen, als ohne die Beihilfen erreicht würde, und dass die positiven Auswirkungen der Beihilfe die negativen Auswirkungen, d.
...[+++] h. die etwaigen Verfälschungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt, überwiegen.