Bei Aktienoptionen und anderen anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen, für die IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung gilt, müssen der in Paragraph 46 genannte Ausgabepreis und der in Paragraph 47 genannte Ausübungspreis den (gemäß IFRS 2 bemessenen) beizulegenden Z
eitwert aller Güter oder Dienstleistungen enthalten, die dem Unternehmen künftig im Rahmen der Akti
enoption oder einer anderen anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung zu liefern bzw. zu erbring
...[+++]en sind.