Die Wahrung der Grundrechte wird sichergestellt, indem
für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache die Verpflichtung festgelegt wird, eine Grundrechtsstrateg
ie zu verfolgen und hierfür ein Konsultationsforum für Grundrechte einzurichten, einen Grundrechtsbeauftragten mit erweitertem Mandat vorzusehen und ein Beschwerdeverfahren einzuführen, das jeder Person, die die Auffassung vertritt, dass ihre Grundrechte aufgrund von Maßnahmen der Agentur verletzt wurden, oder jedem Dritten, der im Namen einer solchen Person handelt
...[+++], ermöglicht, bei der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Beschwerde einzulegen.