4. stellt fest, dass die Änderungen, die durch die Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG (OGAW III) eingeführt wurden, noch nicht bis ins Letzte ausgenutzt werden; hält es für erforderlich, die Umsetzung und Auslegung dieser Richtlinien genau zu verfolgen, und fordert die Kommission auf, unverzüglich und entschlossen zu reagieren, um die in den einzelnen Mitgliedstaaten festgest
ellten Versäumnisse abzustellen; ist aber der Ansicht, dass es notwendig ist, noch einen Schritt weiter zu gehen und die durch die OGAW III-Richtlinie geänderte Richtlinie 85/611/EWG in einigen Bereichen zu ändern, um die in Ziffer 3 dieses Berichts genannten
...[+++]Ziele zu erreichen; diese Änderungen betreffen folgende Bereiche: vereinfachter Prospekt, Anzeigeverfahren, Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei grenzübergreifenden Zusammenschlüssen und grenzübergreifendem Pooling und Anpassung der wählbaren Anlagen an die Entwicklungen des Marktes;