In der Erwägung, dass der vorliegende Minister
ielle Erlass darauf abzielt, die Frist für die vorübergehende Zulassung der Diensteanbieter z
u verlängern, um es einer größtmöglichen Anzahl Diensteanbieter zu ermöglichen, die Auflagen zu erfüllen, die für die Erlangung der neuen Zertifizierung notwendig sind, unter der strengen Voraussetzung, dass Letztere sich vor dem 31. Dezember 2017 konkret verpflichtet haben, sich in das Zertifizierungsverfahren einzuschalten, und diese Verpflichtung durch die Einreichung einer Bewerbungsakte bestä
...[+++]tigt haben;