Um für die angemessene Unterrichtung der In
teressenträger über Abwicklungsmaßnahmen eine unionsweit harmonisierte Vorgehens
weise zu erreichen, werden in dieser Verordnung für die Bekanntmachung, in der die Auswirkungen der
Abwicklungsmaßnahme zusammengefasst werden, wozu auch der Beschluss zählt, die Wahrnehmung bestimmter Rechte gemäß den Artikeln 69, 70 und 71 der Richtlinie 2014/59/EU auszusetzen oder zu beschränken, Verfahren u
...[+++]nd Inhalt festgelegt.