Für den Fall, dass die NRB nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen
langfristig stabil sind, so dass sie die Abgrenzung nationaler Teilmärkte rec
htfertigen könnten, sollten die NRB trotzdem in Betracht ziehen, auf unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen zu reagieren,
und differenzierte Abhilfemaßnahmen auferlegen, indem sie beispielsweise die Regulierung der Vorleistungs
...[+++]entgelte nur für die Gebiete aufheben, in denen die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Wettbewerbs festgelegt werden können.