Dies hat dazu geführt, dass Sanktionen nicht angewandt werden konnten, da die Mandate bereits abgelaufen waren. Eine uneinheitliche Rechtsprechun
g war ebenfalls ein Problem in von der ANI verfolgten Fällen, wobei jedoch von der Justiz noch keine Maßnahmen getroffen wurden, u
m hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen.[56] Obwohl die ANI Kooperationsvereinbarungen mit einigen anderen Verwaltungseinrichtungen und mit der Staatsanwaltschaft geschlossen hat, brachte diese Zusammenarbeit bisher keine wesentlichen Ergebnisse, mit Ausnahme der p
...[+++]roduktiven Kooperation mit der DNA.