Die Richtlinie über eine „kombinierte Erlaubnis“ wird in der Form, in der sie heute vom Parlament in erster Lesung abgeändert worden ist, auf Nicht-EU-Bürger, die sich bemühen, in einem Mitgliedstaat zu wohnen und zu arbeiten, oder die bereits rechtmäßig in einem EU-Lan
d wohnen, anwendbar sein. Eine Ausnahme bilden entsandte Arbeitnehmer, Saisonarbeiter, langfristig Aufenthaltsberechtigte und Flüchtlinge, die demzufolge nicht von ihren Antidiskrimin
ierungsvorschriften abgedeckt sein werden. Es ist inakzeptabel, dass legale Migranten,
...[+++]die nach Europa kommen, um dort zu arbeiten, schlechtere Arbeitsbedingungen ertragen müssen, als Arbeitnehmer aus der EU, die die gleiche Arbeit verrichten.