Da im Gegensatz zu dem, was bei einer Ehe der Fall ist, der Standesbeamte, der die genannte Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen eingetrage
n hat, nicht prüfen konnte, ob die Parteien diese Erklärung nur mit der Absicht abgegeben haben, einen Aufenthaltstitel zu erhalten, und da das gesetzliche Zusammenwohnen einseitig beendet werden kann, konnte der Gesetzgeber verlangen, dass die Parteien, die eine Erklärung über das gesetzl
iche Zusammenwohnen abgeben, nachweisen, dass sie eine ordnungsgemäß nachgewiesene dauerhafte und stab
...[+++]ile Beziehung führen.