22. fordert die Einrichtung einer aus Experten der Mitgliedstaaten und der Kommission bestehenden "Arbeitsgruppe Abfallvermeidung", um innerhalb von 2 Jahren die vorhandenen sowie neue Daten und Studien zur Abfallvermeidung auszuwerten sowie Indikatoren für die Abfallvermeidung und konkrete Empfehlungen für Maßnahmen zu erarbeiten; die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollten dem Europäischen Parlament und dem Rat in einem Bericht übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; die Kommission sollte auf Grundlage des Berichts und der über die Verordnung zur Abfallstatistik ab 2006 zu erwartenden Daten einen Rechtsrahmen für die Abfallverringerung vorschlagen, der die verschiedenen Rechtsinstrumente schafft, die zur Erreichung und Über
wachung de ...[+++]r für die Abfallverringerung festgesetzten Ziele erforderlich sind, namentlich: