Diese Antidiskriminierungsklausel ermöglicht es uns aber zweifelsohne immer noch, dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung zu tragen, beispielsweise bei Ehen zwischen einem/einer Schweizer Staatsangehörigen oder einem/einer norwegischen Staatsangehörigen und einem/einer Staatsangehörigen aus den EU-Mitgliedstaaten.
Deze antidiscriminatieclausule kan zonder twijfel worden toegepast voor koppels uit Zwitserland/lidstaat of Noorwegen/lidstaat.