Kommt ein Investor bei er
stmaliger Anwendung dieses IFRS zu dem Schluss, dass ein Beteiligungsunternehmen nicht mehr zu konsolidieren ist, das gemäß IAS 27 und SIC-12 zuvor konsolidiert wurde, hat der Investor seinen Anteil am Beteiligungsunternehmen zu dem Betrag zu bewerten, zu dem er ihn auch bewertet hätte, wenn die Vorschriften des vorliegenden IFRS in Kraft gewesen wären, als er sein Engagement im Beteiligungs
unternehmen aufnahm (aber im Sinne dieses IFRS
keine Beherrsch ...[+++]ung darüber erlangte) bzw. seine Beherrschung darüber verlor.