Zusatzinformationen: nicht im S
IS II gespeicherte, aber mit SIS-II-Ausschreibungen verknüpfte Informationen, die in folgenden Fällen ausgeta
uscht werden, damit sich die Mitgliedstaaten konsultier
en und unterrichten können: bei Eingabe einer Ausschreibung, nach einem Treffer, d
amit die geeigneten Maßnahmen ergriffen ...[+++] werden können, in Fällen, in denen die erforderlichen Maßnahmen nicht
ergriffen werden können, bei Fragen der Qualität der SIS-II-Daten, bei Fragen der Kompatibilität und Priorität von Ausschreibungen, bei Fragen des Auskunftsrechts.