Diese Frist kann allerdings zu jedem Zeitpunkt innerhalb des 60tägigen Zeitraums nach der er
sten Eintragung des Antrags auf Zahlung ausgesetzt werden, indem dem betreffenden Vertragspartner mitgeteilt wird, daß sein Antrag nicht zulässig ist, weil entweder die beant
ragte Zahlung nicht zuschußfähig ist, dem Antrag nicht die für alle Zahlungsanträge vorgeschriebenen Belege beigefügt sind oder die zuständige Stelle ergänzende Auskünfte bzw. weitere Überprüfungen für nötig hält. Mit Eingang der angeforderten Informationen, die innerhalb v
...[+++]on 30 Kalendertagen zu übermitteln sind, läuft die Frist weiter.