Gleichzeitig führe die Flämische Regierung an, dass der beanstandete Dekretsartikel eine Konkordanzbestimmung einführe, die sich von der durch den Erlass der Flämischen Regierung vom 12. Juni 1995 vorgesehene
n Bestimmung sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich des Anwendungsgebiets unterscheide; mit rückwirkender Kraft wer
de eine zusätzliche Bedingung eines eher grossen als einfachen künstlerischen Rufs für die Mitglieder der Unterrichtspersonals eingeführt, die mit kunstbezogenen Aktivitäten in den betreffenden Studienrichtungen bea
...[+++]uftragt seien, insoweit es sich um Ausbildungen in zwei Zyklen handle.