- Jegliches Dokument, in dem die Erfahrung des Antragstellers und/oder des Personals, das er für seine Tätigkeiten auf dem Flughafen von Lüttich in Sachen Bodenabfertigung für alle Kategorien von Dienstleistungen, die in der Anlage zum Erlass der Wallonischen Regierung vom 24. März 2000 zur Regelung des Zugangs zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den der Wallonischen Region unterliegenden Flughäfen angeführt sind, oder für einige unter
dieser Aktivitäten einzusetzen gedenkt, nachgewiesen wird und mittels dessen der ÖDW, Direktion der Flughäfenverwaltung, davon ausgehen kann, dass der Antragsteller die Luftsicherheit und Flugsicher
...[+++]heit der Anlagen, Luftfahrzeuge, Ausrüstungen und Personen ausreichend garantiert;